Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung
Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Vermittler gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild.
Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Hierzu holen wir für unsere Kunden Angebote aus der Breite des Marktes ein.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte.
Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:
I. Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung von Finanzprodukten
Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:
Bereits alle Versicherer sind generell aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
Gerne stellen wir Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept, der für Ihre Wünsche und Bedürfnisse als passgenau empfohlenen Versicherer, auf Ihren Wunsch gesondert dar.
Wir sorgen ferner dafür, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein – über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehendes – qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren
Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehlen wir dieses
vorrangig.
II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den
Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere,
dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage
positiv oder negativ beeinflusst wird.
III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung.
Dies erfolgt dadurch, dass die entsprechenden Informationen zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kapitalanlage des von uns angebotenen Versicherers berücksichtigt wird. Dies erfolgt nicht nur im Vorfeld einer Empfehlung, sondern auf Wunsch des Kunden jederzeit auf Basis der vom jeweils angebotenen Versicherer zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellten Informationen.
Auf Wunsch des Kunden stellen wir ihm diese – soweit möglich – bis zum individuell empfohlenen Produkt dar.
Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken, beziehen wir uns dabei auch auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt.